Kostenloses Beratungsgespräch
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Auf und davon

Sie reisen viel, sie reisen gern: Vor der Pensionierung leitete Peter ein Reisebüro, Petra führte den Haushalt. Beide haben früh gelernt, dass man im Leben immer flexibel bleiben muss. Dank einer Vorsorgeberatung konnte das Ehepaar noch rechtzeitig eine Vorsorgelücke schliessen. Jetzt geniessen sie ihre Freiheit in vollen Zügen nach Neuland.

In einem historischen Fabrikgebäude in Langenthal liegt die ebenso gemütliche wie praktische Wohnung von Petra und Peter. «Wir haben uns viel Zeit gelassen und erst nach reiflicher Überlegung diese Wohnung ausgesucht», erzählt Peter, «sie ist altersgerecht, sowohl vom Standort als auch von der Einrichtung.» Das reisebegeisterte Paar mag es unterwegs abenteuerlich, zu Hause aber sicher und vertraut.

Seit fünf Jahren sind die beiden nun pensioniert. Davor hat Peter immer 100% gearbeitet, während Petra sich um die Kinder und den Haushalt kümmerte und sich gleichzeitig vielseitig karitativ betätigte. «Bei uns war immer viel los», meint die 69-Jährige, «mittlerweile geniessen wir es aber, auch mal morgens aufzustehen und noch nicht zu wissen, was der Tag bringt.»

Kennengelernt haben sich die gebürtige Holländerin und der Schweizer – natürlich – beim Reisen. Es funkte, die beiden heirateten, bekamen Kinder, und lebten fortan von Peters Gehalt. «Ich weiss noch, ich habe bis 1994 das Säckli mit meinem Lohn nach Hause gebracht, die Banknoten sehnsüchtig angeschaut, sie Petra gegeben und danach nicht mehr gesehen», lacht Peter, «sie hat sich fantastisch um unsere Finanzen gekümmert.» Petra ergänzt: «Und wenn es Probleme gab, dann hat man einfach miteinander geredet.» So habe das immer gut funktioniert zwischen den beiden.

Peter (70)
«In Kürze gehen wir auf unsere Reise durch Frankreich, Spanien und Portugal. Wie lange wir bleiben, steht noch nicht fest. Wir fahren einfach mal drauf los in Richtung Westen. Und kommen zurück, sobald wir unsere Enkelkinder zu sehr vermissen.»
Peter (70)

Als dann die Pensionierung immer näher rückte, liess sich Peter «relativ spät» beraten: «Wir waren uns irgendwie nicht bewusst, dass wir nur eine Rente erhalten würden. Das war ein ziemlicher Schreck», erzählt Peter. 

Aus Erfahrung weiss das Paar, dass beim Reisen, wie auch im Leben, alles immer anders kommt als geplant: «Flexibilität und Kommunikation sind das Wichtigste», meint Petra. Kurzerhand wandelten die beiden, im Austausch mit ihrem Vorsorgeberater, die von ihnen abgeschlossene Risikoversicherung in eine dritte Säule um. Zusammen mit den durch die Eigentumswohnung eingesparten Mietausgaben war die Vorsorgelücke somit geschlossen. «Eins nach dem anderen und immer mit der Ruhe – der Weg ist schliesslich das Ziel, das kennt man ja», meint Peter.

Die Säulen der Freiheit

Petra hatte schon immer den Überblick über die Finanzen. So war sie es auch, die Peter motivierte, sich hinsichtlich Vorsorge beraten zu lassen. Was konnten die beiden daraus gewinnen? Die sorglose Vorfreude auf den Lebensabend mit unbeschwertem Ausleben ihrer Reiselust.

Petra (69)
«Als wir unsere Kinder bekamen, kümmerte sich Peter um das Einkommen, während ich im Haushalt und ehrenamtlich tätig war. Damit für mich keine Versorgungslücke entsteht, entschieden wir uns für eine Beratung.»
Petra (69)

Die drei wichtigsten Punkte:

War bei Ihnen auch ein Ehegatte zeitweise nicht angestellt oder arbeitete im Teilzeitpensum? Damit auch Sie im Ruhestand die neuen Freiheiten geniessen können, empfehlen wir, diese drei Punkte zu beachten.

  1. Beitragsbefreiung bei der AHV

    Sie müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von 1006 Franken pro Jahr (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet. Dies gilt auch für das Jahr, in welchem die Ehe geschlossen oder geschieden wird. Diese Beitragsbefreiung kann sich jedoch auf die Leistungen im Alter auswirken. 

  2. Fehlender Pensionskassenanschluss durch Teilzeitpensum

    Die Auswirkungen der Teilzeitarbeit auf die 2. Säule sind ähnlich wie jene auf die 1. Säule. Wer weniger verdient, zahlt weniger in die Pensionskasse ein oder hat allenfalls keine Pensionskasse. Das Resultat: Die Leistungen aus der Pensionskasse sind bei Teilzeitarbeitenden erheblich tiefer oder nicht vorhanden. Bei einem Jahreseinkommen unter 21 510 Franken (Stand 2022) ist man nicht obligatorisch via Pensionskasse versichert. Gewisse Arbeitgeber passen den Vorsorgeplan so an, dass auch Personen mit tieferen Erwerbseinkommen in der Pensionskasse versichert sind. Tipp: die Möglichkeit eines Pensionskassenanschlusses prüfen und falls möglich Einzahlungen in die Säule 3a tätigen, um Vorsorgelücken zu schliessen.  

  3. Sinnvolle Höhe der Hypothek nach der Pensionierung abklären

    Prüfen Sie 10–15 Jahre vor der Pensionierung, ob die Tragbarkeit Ihrer Hypothek mit den prognostizierten Einnahmen nach der Pensionierung noch gewährleistet ist. Jetzt können Sie noch Massnahmen ergreifen und sicherstellen, dass bei der Pensionierung nicht eine unerwartete Amortisationsaufforderung des kreditgebenden Instituts ins Haus flattert. Wenden Sie sich dazu an Ihren Finanzcoach, um Ihre persönliche Hypothekarsituation nach der Pensionierung zu überprüfen.

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